Meine Nachbarschaft: Im Wiesengarten

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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 10

Bahnübergang Im Wiesengarten in Berkersheim

21.10.2024 | Aktualisiert am: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 907/10 Betreff: Bahnübergang Im Wiesengarten in Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend gebeten, den befahrbaren Bahndurchgang "BÜ99 Wiesengarten" in Berkersheim einschließlich der bisher noch fehlenden Entwässerungsrinnen fertigzustellen und dabei vor Geröll oder sonstigen Einlagerungen aus dem Bereich der Straße am Wiesengarten sowie des von Westen kommenden Feldweges dauerhaft zu schützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Wasseranschluss nördlich des Bahnübergangs Im Wiesengarten

21.10.2024 | Aktualisiert am: 23.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 908/10 Betreff: Wasseranschluss nördlich des Bahnübergangs Im Wiesengarten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend gebeten, einen Hydranten nördlich der Eisenbahnüberführung "Wiesengarten" an nicht störender und genehmigungsfähiger Stelle im Berkersheimer Niddatal zu realisieren. Begründung: Ein Hydrant im Berkersheimer Niddatal nördlich der Bahnlinie ist sinnvoll und sehr wichtig; insbesondere im Interesse des Reit- und Fahrvereins sowie des Kerbevereins, aber auch für eventuelle Rettungs- und Brandschutzeinsätze (unter anderem mit Blick auf die neue Reithalle). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Budgetmittel für eine Netzschaukel auf dem Spielplatz Am Herrenhof

26.08.2024 | Aktualisiert am: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 881/10 Betreff: Budgetmittel für eine Netzschaukel auf dem Spielplatz Am Herrenhof Der Ortsbeirat unterstützt sehr gerne den über den Bürgerverein Berkersheim vorgetragenen Wunsch von Eltern, dass auf dem Spielplatz Am Herrenhof ergänzend eine Netzschaukel aufgestellt werden sollte. Deshalb stellt der Ortsbeirat für diese Verschönerungsmaßnahme einen Betrag in Höhe von bis zu 10.000 EUR aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 22 Vor der Beschlussfassung ersetzt die antragstellende Fraktion das Wort "Netzschaukel" im Betreff und Tenor durch das Wort "Nestschaukel". Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 344 2024 Die Vorlage OF 881/10 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Budgetmittel Netzschaukel Spielplatz

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Müllabfuhr Im Klingenfeld in Berkersheim

21.12.2023 | Aktualisiert am: 08.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 733/10 Betreff: Müllabfuhr Im Klingenfeld in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum für ca. 6 Wochen im September/Oktober 2023 keine Müllentsorgung in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim durch die FES stattfinden konnte und ob für den fraglichen Zeitraum eine Kostenerstattung für die betroffenen Bürger möglich ist. Begründung: Die Müllfahrzeuge müssen bei der Müllentsorgung in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim den Rad- und Fußweg in Richtung Frankfurter Berg nutzen, wegen der fehlenden Wendemöglichkeit. Für ca. 6 Wochen war im September/Oktober 2023 eine Müllentsorgung durch die FES nicht möglich, da an der Schranke ein neues Schloss angebracht worden ist, welches auch die FES nicht öffnen konnte. Trotz mehrfachen telefonischen Rückfragen von Bürgern bei der FES im September/Oktober 2023 konnte das Problem kurzfristig nicht gelöst werden bzw. war auch nicht bekannt oder konnte in Erfahrung gebracht werden, wer das neue Schloss angebracht hatte. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 733/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)

Müllabfuhr Kosten Schloss

Partei: AfD

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Antrag Ortsbeirat 10

Quellwasser Im Wiesengarten in Berkersheim

20.11.2023 | Aktualisiert am: 14.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 721/10 Betreff: Quellwasser Im Wiesengarten in Berkersheim Vorgang: OM 175/21 OBR 10; ST 1483/21 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob nunmehr die erhoffte kindgerechte Nutzbarkeit des Quellwassers "Im Wiesengarten" in Berkersheim sicher geregelt werden kann, zum Beispiel in Form eines kleinen Flachwasser-Beckens? Dabei soll unter anderem zukünftig verhindert werden, dass dieses Quellwasser auf die Straße "Im Wiesengarten" fließt und so dort zum Beispiel im Winter eine Gefährdung für Fußgänger, Rad- und Autofahrer darstellt. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 175 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4880 2023 Die Vorlage OF 721/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Quellwasser Wiesengarten Berkersheim

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Transporte von Erdaushub im Rahmen der Bauarbeiten an der Main-Weser-BahnStrecke durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere Berkersheimer-Untergasse, durch sehr große Trecker mit Anhängern

25.10.2022 | Aktualisiert am: 17.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 453/10 Betreff: Transporte von Erdaushub im Rahmen der Bauarbeiten an der Main-Weser-Bahn-Strecke durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere Berkersheimer-Untergasse, durch sehr große Trecker mit Anhängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, auf welcher genehmigungsrechtlichen Basis die massiven Transporte von Erdaushub von der Main-Weser-Bahn seitens der Deutschen Bahn durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere die Berkersheimer Untergasse, erfolgen, nachdem für die Bauverkehre ausdrückliche Anfahrrouten im Planfeststellungsbeschluss festgestellt waren, die den unteren Kernort von Berkersheim ausdrücklich aussparten und alleine auf die Berkersheimer Bahnstraße beschränkt waren. Begründung: Die Deutsche Bahn hat in den Infoveranstaltungen wiederholt vertreten, dass sie im Rahmen des Allgemeingebrauchs jede Straße in Berkersheim befahren dürfe. Dies wirft, gerade in der extrem schmalen und steilen Berkersheimer Untergasse massive Probleme auf. Auch kann diese These nicht richtig sein, weil ansonsten keine Anfahrrouten im Planfeststellungsbeschluss hätten festgestellt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist dringend Klarstellung durch den Magistrat geboten, weil diese Form von Bauverkehr, zumal in den frühen Morgenstunden und an Sonn- und Feiertagen übermäßig belastend ist. Dies gilt umso mehr, als die Bahn selbst jede Zufahrtsmöglichkeit von der Nidda-Seite verbaut hat und so eine Notwendigkeit für Verkehre durch Berkersheim überhaupt erst wieder geschaffen hat. Gerade zu Ruhezeiten können diese in dieser Form nicht ohne Weiteres zulässig sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3085 2022 Die Vorlage OF 453/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Anregung Ortsbeirat 10

Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim

31.05.2022 | Aktualisiert am: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2022, OA 200 entstanden aus Vorlage: OF 330/10 vom 16.05.2022 Betreff: Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 3462/99; M 28/07; OA 247/18 OBR 10; M 45/22 In der Anregung vom 17.04.2018, OA 247, hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim über eine weitere Alternative bzw. Querungsmöglichkeit verfügt. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt diese Lösung laut der Magistratsvorlage vom 05.02.2007, M 28, ab. Diese Feststellung führt der Magistrat seitdem pauschal in seinen Stellungnahmen an, welche offensichtlich nachträgliche objektive Prüfungen verhindert. Der Hinweis auf "mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten)" führt zu der Beurteilung, dass die von der Stadt damals selbst präferierte Ersatzlösung EÜ "Im Wiesengarten" (Stadtverordnetenbeschluss § 3462 vom 28.01.1999) "nicht planfeststellungswürdig" sei. Auch die aktuellen Baumaßnahmen des viergleisigen Ausbaus schaffen neue Fakten! Es sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie neue, offensichtlich im Grüngürtel liegende Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. Dieser scheint als nördliches Verbindungsstück zwischen Berkersheimer Bahnstraße und Im Wiesengarten geeignet zu sein. Zusätzliche Grüngürteleingriffe und weitere Enteignungen wären wohl nicht erforderlich. Fest steht, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim und zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller etc.) vorgesehen sind. Diese führen laut der Magistratsvorlage vom 25.03.2022, M 45, zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (i. H. v. rd. 8,5 Mio. Euro). Im Rahmen des Ortstermins am 13.04.2000 wurde die Variante der Umfahrung durch den Ort vom Ortslandwirt Herrn Illig unter Verweis auf die "engen Gassen" und Kreuzung der Kindergarten- und Schulwege als unrealistisch verworfen. Die Berkersheimer Grundschule hat einen neuen Standort. Bei Gesprächen mit Herrn Illig in 2015 und 2016 äußerte dieser, dass "ein kurzzeitiges, wöchentlich gültiges absolutes Halteverbot, zwei bis dreimal jährlich, in einem gering begrenzten Bereich Am Herrenhof und Im Wiesengarten die Problemlage der engen Gassen lösen könnte". Gegebenenfalls müsste die Straßenführung südlich, direkt an der EÜ "Im Wiesengarten", geringfügig angepasst werden. Für die monströse Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" ist zur Baurechtschaffung noch ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchzuführen. In der Berkersheimer Bürgerschaft herrscht eine vielseitige, massive Ablehnung zu diesem Vorschlag, welche sich sicherlich entsprechend auf Verfahrensablauf und -dauer auswirken wird. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung der Bahnstrecke nachhaltig neu zu prüfen und zu berichten: Zum Vergleich steht an, eine Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten" mit der neu zu schaffenden Straßenüberführung große Brücke "Omega rechts - Richtung Osten". Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Wie stark ist der jeweilige Eingriff in das Landschaftsbild und den Grüngürtel? b) Welche städtischen Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? c) Wie stark sind die jeweiligen Behinderungen von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen bei der Aufgabenerfüllung? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Verkehrslenkung auch nahe der Harheimer Nidda-Brücke möglich? f) Trifft es zu, dass diese Maßnahmen bei Mindernutzung nur durch ÖPNV weniger ausfallgefährdet sind (nicht mehr für Rettungsdienste und Anlieger erforderlich)? g) In welcher Höhe werden welche Anlieger an Erschließungskosten jeweils beteiligt? h) Bis zu welcher Busgröße können ÖPNV-Fahrzeuge ggfs. die neue EÜ "Im Wiesengarten" passieren (falls eine Linienverlängerung bis Preungesheim erfolgt)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2788 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1929, 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 66 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10

Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim

16.05.2022 | Aktualisiert am: 21.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2022, OF 330/10 Betreff: Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim Vorgang: M 45/22 In der Anregung OA 247 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim über eine weitere Alternative bzw. Querungsmöglichkeit verfügt. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt diese Lösung laut der M 28 von 2007 ab. Diese Feststellung führt der Magistrat seitdem pauschal in seinen Stellungnahmen an, welche offensichtlich nachträgliche, objektive Prüfungen verhindert. Der Hinweis auf "mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten)" führt zu der Beurteilung, dass die von der Stadt damals selbst präferierte Ersatzlösung EÜ "Im Wiesengarten" (Stadtverordnetenbeschluss § 3462 vom 28.01.1999) "nicht planfeststellungswürdig" sei. Auch die aktuellen Baumaßnahmen des 4-gleisigen Ausbaus schaffen neue Fakten! Es sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie neue, offensichtlich im Grüngürtel liegende Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. Dieser scheint als nördliches Verbindungsstück zwischen Berkersheimer Bahnstr. und Im Wiesengarten geeignet zu sein. Zusätzliche Grüngürteleingriffe und weitere Enteignungen wären wohl nicht erforderlich. Fest steht, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim und zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller, etc.) vorgesehen sind. Diese führen zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (laut M 45 von 2022 i.H.v rd. 8,5 Mio. EUR) Im Rahmen des Ortstermins am 13.04.2000 wurde die Variante der Umfahrung durch den Ort vom Ortslandwirt Herrn Illig unter Verweis auf die "engen Gassen" und Kreuzung der Kindergarten- und Schulwege als unrealistisch verworfen. Die Berkersheimer Grundschule hat einen neuen Standort. Bei Gesprächen mit Herrn Illig in 2015 und 2016 äußerte dieser, dass "ein kurzzeitiges, wöchentlich gültiges absolutes Halteverbot, 2- bis 3-mal jährlich, in einem gering begrenzten Bereich Am Herrenhof und Im Wiesenarten die Problemlage der "engen Gassen" lösen könnte". Ggfs. müsste die Straßenführung südlich, direkt an der EÜ Im Wiesengarten geringfügig angepasst werden. Für die monströse Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" ist zur Baurechtschaffung noch ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchzuführen. In der Berkersheimer Bürgerschaft herrscht eine vielseitige, massive Ablehnung zu diesem Vorschlag, welche sich sicherlich entsprechend auf Verfahrensablauf und -dauer auswirken wird. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung der Bahnstrecke nachhaltig neu zu prüfen und zu berichten: Zum Vergleich steht an, eine Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", mit der neu zu schaffenden Straßenüberführung große Brücke "Omega rechts - Richtung Osten". a) Wie stark ist der jeweilige Eingriff in das Landschaftsbild und den Grüngürtel? b) Welche städtischen Kosten werden realistischer Weise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? c) Wie stark sind die jeweiligen Behinderungen bei der Aufgabenerfüllung von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Sind die vorgesehen Maßnahmen zur Verkehrslenkung auch nahe der Harheimer Nidda-Brücke möglich? f) Trifft es zu, dass diese Maßnahmen bei Mindernutzung nur durch ÖPNV weniger ausfallgefährdet sind? (Nicht mehr für Rettungsdienste und Anlieger erforderlich) g) In welcher Höhe werden welche Anlieger an Erschließungskosten jeweils beteiligt? h) Bis zu welcher Bus-Größe können ÖPNV-Fahrzeuge ggfs. die neue EÜ Im Wiesengarten passieren? (Falls eine Linienverlängerung bis Preungesheim erfolgt) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 200 2022 1. Der Vorlage M 45 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 330/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 331/10 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP und AfD (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Ausbau der S 6 Strecke im Bereich Berkersheim

03.05.2022 | Aktualisiert am: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 312/10 Betreff: Ausbau der S 6 Strecke im Bereich Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: B 65/2022 wird mit folgenden Maßgaben zur Kenntnis genommen: Zu 3: In der Tat wird nach Vollendung der Baumaßnahmen die Unterführung wieder den Planungseingaben entsprechen. Allerdings gilt das nicht für den aktuellen Zustand. Vielmehr besteht auf der Berkersheimer Seite eine extreme Engstelle, durch die Pferde am Zügel und Räder geführt werden müssen. Für diese wäre übergangsweise eine Signalregelung durchaus sinnvoll. Zu 4: Wie der Magistrat zu Recht ausführt, wurden die Massenverkehre für das Erdbaumaterial für den Eisenbahndamm umfangreich über die Schiene abgewickelt. Dies war allerdings auch vom Planfeststellungsbeschluss so vorgesehen und war nur zwischenzeitlich von der Deutschen Bahn in Frage gestellt worden. Das Problem ist allerdings, dass nach wie vor leider nicht nur vereinzelte Lkw-Fahrten, beispielsweise von Betonmischfahr- Zeugen durch die sehr enge Ortsdurchfahrt von Berkersheim geführt werden. Dies wird insbesondere beim Bau der Unterführung im Wiesengarten auf der Berkersheimer Seite der Main-Weser-Bahn problematisch werden, weil diese Baustelle kaum noch von der Nidda-Seite anfahrbar sein wird. Insofern ist nicht nur problematisch, dass diese Transporte wohl in der Tat gar nicht mehr nicht über das übergeordnete Straßennetz geführt werden können, sondern dass die Deutsche Bahn die punktuelle Andienung hier sogar abweichend von den planfestgestellten Baurouten nach den von ihr vorgelegten Infomaterialien mitten durch den Berkersheimer Ortskern durch die Straße Am Herrenhof vorsieht. Dies wird bei den für solchen Bauverkehr zu engen und zum Teil steilen Straßen zu massiven Problemen führen. Außerdem stellt sich die Frage, wozu hier Bauverkehrsrouten im Planfeststellungsbeschluss festgelegt wurden, wenn diese nun angeblich nicht mehr relevant sein sollen, nachdem sie die Deutsche Bahn selbst verbaut hat. Begründung: Die Stellungnahme des Magistrats geht teilweise auf die aktuellen Probleme nicht ein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 65 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2032 2022 1. Die Vorlage B 65 dient unter Hinweis auf OM 2032/10 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 312/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10

Klappbank für die Straße Im Klingenfeld in Berkersheim

08.03.2022 | Aktualisiert am: 06.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2022, OF 265/10 Betreff: Klappbank für die Straße Im Klingenfeld in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob er es für möglich ansieht im Klingenfeld in Berkersheim eine Bank aufzustellen, bei der die Sitzfläche so gegen die Lehne geklappt werden kann, dass die Bank durch Anwohner nachts abgesperrt werden kann und nicht zum darauf sitzen geeignet ist, oder ob im Zweifel einfach mehrere Stadionsitze in dieser Art dort angebracht werden können. Begründung: Das Klingenfeld ist ein beliebter Spazierweg, der auch von vielen älteren Spaziergängern benutzt wird, die darauf angewiesen sind, sich hier auch einmal niedersetzen zu können. Leider mussten die klassischen Bänke wegen Vandalismus durch nächtliche Besucher entfernt werden. Nun haben sich Anwohner aber bereit erklärt, eine Bank, die hochklappbar wäre, so dass sie nachts nicht nutzbar wäre, jeweils abzusperren. So könnte versucht werden, eine Bank zu installieren und trotzdem nachts Ruhe zu bekommen. Leider sind solche Bänke wohl standardmäßig nicht beschaffbar. Andererseits müssten aber klassische Stadionsitze diese Anforderungen auch erfüllen. Insofern müsste eine individuelle Lösung gefunden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1885 2022 Die Vorlage OF 265/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Ideen

Idee - FFM.de
258

Aufforderung - alte Planung durch neue Planung sofort ersetzen

20.07.2021

Unfassbar schlechte Planung! Der Bahnausbau schreitet vorran und seit Jahren gibt es keinen vernünftigen Plan, wie Berkersheim wieder an das Niddatal angebunden sein soll. Ende 2021 wird der Bahnübergang BÜ99 für immer geschlossen/aufgehoben. Die Bahnunterführung Im Wiesengarten ist seit langer Zeit unbrauchbar geworden. Die Ausführung eines neuen Viaduktes soll noch Jahre in Anspruch nehmen, weil das Bausystem leider völlig falsch gewählt wurde. Alle Probleme wären gelöst, wenn das neue Viadukt mit vorgefertigten Teilen und neuer Planung in wenigen Wochen priorisiert fertiggestellt würde. Es gäbe dann zeitnah wieder einen sicheren Zugang in das Niddatal mit den Radfahrwegen, dem Reitsport mit der neuen Reithalle, der Zufahrt für den Reiterhof, der Lanwirtschaft und dem Festplatz für die Berkersheimer. Alle Problematiken mit dem Fußgängerüberweg mit Aufzügen an dem ehemaligen BÜ99 wären gelöst, weil die Aufzüge das Aufkommen der vielen Fahrräder und der Lastenfahrräder nicht bewältigen können. Auch eine Omegabrücke als Ersatz für den entfallenen Bahnübergang müsste erst gar nicht geplant werden und in eventuell in 10 Jahren erst eröffnet werden, wenn die Bahnunterführung Im Wiesengarten ordentlich und zeitgemäß ausgeführt wird. Kurzform der Idee ist die Bahnunterführung Im Wiesengarten als schnelle Lösung für die zur Zeit anstehenden massiven Probleme. Die aktuelle Planung wird die Berkersheimer nie zufrieden stellen. Die Kürze dieser Ideenbeschreibung kann das Ausmaß der anstehenden Probleme kaum umfänglich wiedergeben. Da müssen Fachleute vor Ort die Situationen ergründen. Bisweilen macht die Bahn was sie will und das ist überhaupt nicht gut. Gut und zu begrüßen ist der Ausbau für die S6.

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Reaktion der Stadt: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat mit den beiden betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 eine Ersatzlösung für den BÜ 99 abgestimmt. Bei der Ersatzmaßnahme für die Beseitigung des Bahnübergang BÜ 99 am Haltepunkt Frankfurt Berkersheim und bei der Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) "EÜ Im Wiesengarten" handelt es sich um Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Jeweils beteiligt sind die DB Netz AG und die Stadt Frankfurt am Main. Die EÜ im Wiesengarten (EKrG § 12.1) wird entsprechend der Eingabe der Stadt Frankfurt am Main in das damalige Planfeststellungsverfahren um eine zweigleisige Eisenbahnüberführung in den bekannten Geometrien erweitert. Aktuell muss das dortige Bestandsbauwerk incl. des städtischen Kanals erneuert werden. Dieser Umstand war damals nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Nach Beendigung der Streckenausbaumaßnahme steht die Querungsmöglichkeit dem Verkehr wieder zur Verfügung. Eine alleinige Querungsmöglichkeit nur über die EÜ Im Wiesengarten wurde im damaligen Planfeststellungsverfahren geprüft und als nicht planfeststellungswürdig verworfen. Am BÜ 99 (EKrG § 13) ist durch Aufgabe der planfestgestellten Querung in Form einer EÜ ein entsprechendes Planänderungsverfahren erforderlich. Für die neue Ersatzplanung mit einer Straßenüberführung  und einer Fuß- und Radwegüberführung (FRÜ) wird die Stadt Frankfurt am Main Vorhabenträger und muss ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren durchführen. Für Pferde hat die DB Netz AG - in Absprache mit dem Reitverein - eine zusätzliche temporäre Reithalle auf der Ortsseite in Berkersheim errichtet. Dies ist unter stetiger Beteiligung des Reitvereins und des Ortsbeirats 10 erfolgt. Mit Inbetriebnahme der Eisenbahnüberführung (EÜ) Im Wiesengarten steht zukünftig sowohl den Pferden wie auch dem Radverkehr bzw. Anliegerverkehr bis zur Errichtung der geplanten Straßenüberführung beziehungsweise des Fuß - und Radwegübergangs an der S-Bahnstation Berkersheim eine Querungsmöglichkeit zur Verfügung. Für den Zeitraum nach der endgültigen Schließung des Bahnübergangs BÜ 99 und der parallelen Vollsperrung der EÜ Im Wiesengarten steht für den örtlichen Radverkehr vor Ort nur eine temporäre Aufzugsanlage der neuen Behelfsbrücke an der S-Bahnstation Berkersheim zur Verfügung. Weitere temporäre Maßnahmen wurden seitens der DB Netz AG bzw. des Magistrates erfolglos geprüft. Im weiteren Verfahren der Baurechtschaffung prüft der Magistrat auch das Thema der vorgezogenen Realisierung der geplanten FRÜ.

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