Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 950/10 Betreff: Freizeit-/Aufenthaltsangebot "Unterstand" für Jugendliche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Grünanlage zwischen Ben-Gurion-Ring und Oberer Kalbacher Weg, westlich der U-Bahntrasse ein Unterstand (analog dem Unterstand am Bolzplatz Im Klingenfeld) errichtet werden kann. Die entsprechende Anzahl von Sitzbänken und Abfallbehältern wäre dabei ebenfalls vorzusehen. Begründung: Jugendliche und Heranwachsende bevorzugen Treffpunkte, die etwas "Abseits" liegen und idealerweise noch einen gewissen Wetterschutz besitzen. Das führt bei fehlenden, bedürfnisorientierten Angeboten leider oftmals dazu, dass dafür bei entsprechender Lage und Ausstattung Spielplätze genutzt werden. Mit der Folge von nichtgewünschten Hinterlassenschaften auf, in bzw. neben den Spielgeräten sowie dort untersagten Verhaltensweisen. Auch Schäden an der Ausstattung treten vermehrt auf. Leider werden aber auch Schulen bzw. Schulgelände so nicht gewollt und gestattet genutzt (siehe Problemlage an der Steffi-Jones-Schule). Die Erfahrungen am Frankfurter Berg und in Berkersheim haben gezeigt, dass ein entsprechendes Angebot, welches die Bedürfnisse von Jugendlichen und Heranwachsenden im Blick hat, zu einer drastischen Verbesserung führt. Auch weil dort ein adäquater Abstand zu Anwohnern zu der allseitigen Akzeptanz beiträgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6309 2025 Die Vorlage OF 950/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 907/10 Betreff: Bahnübergang Im Wiesengarten in Berkersheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend gebeten, den befahrbaren Bahndurchgang "BÜ99 Wiesengarten" in Berkersheim einschließlich der bisher noch fehlenden Entwässerungsrinnen fertigzustellen und dabei vor Geröll oder sonstigen Einlagerungen aus dem Bereich der Straße am Wiesengarten sowie des von Westen kommenden Feldweges dauerhaft zu schützen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 908/10 Betreff: Wasseranschluss nördlich des Bahnübergangs Im Wiesengarten Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen umgehend gebeten, einen Hydranten nördlich der Eisenbahnüberführung "Wiesengarten" an nicht störender und genehmigungsfähiger Stelle im Berkersheimer Niddatal zu realisieren. Begründung: Ein Hydrant im Berkersheimer Niddatal nördlich der Bahnlinie ist sinnvoll und sehr wichtig; insbesondere im Interesse des Reit- und Fahrvereins sowie des Kerbevereins, aber auch für eventuelle Rettungs- und Brandschutzeinsätze (unter anderem mit Blick auf die neue Reithalle). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 881/10 Betreff: Budgetmittel für eine Netzschaukel auf dem Spielplatz Am Herrenhof Der Ortsbeirat unterstützt sehr gerne den über den Bürgerverein Berkersheim vorgetragenen Wunsch von Eltern, dass auf dem Spielplatz Am Herrenhof ergänzend eine Netzschaukel aufgestellt werden sollte. Deshalb stellt der Ortsbeirat für diese Verschönerungsmaßnahme einen Betrag in Höhe von bis zu 10.000 EUR aus seinem Budget zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 22 Vor der Beschlussfassung ersetzt die antragstellende Fraktion das Wort "Netzschaukel" im Betreff und Tenor durch das Wort "Nestschaukel". Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 344 2024 Die Vorlage OF 881/10 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.12.2023, OF 733/10 Betreff: Müllabfuhr Im Klingenfeld in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum für ca. 6 Wochen im September/Oktober 2023 keine Müllentsorgung in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim durch die FES stattfinden konnte und ob für den fraglichen Zeitraum eine Kostenerstattung für die betroffenen Bürger möglich ist. Begründung: Die Müllfahrzeuge müssen bei der Müllentsorgung in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim den Rad- und Fußweg in Richtung Frankfurter Berg nutzen, wegen der fehlenden Wendemöglichkeit. Für ca. 6 Wochen war im September/Oktober 2023 eine Müllentsorgung durch die FES nicht möglich, da an der Schranke ein neues Schloss angebracht worden ist, welches auch die FES nicht öffnen konnte. Trotz mehrfachen telefonischen Rückfragen von Bürgern bei der FES im September/Oktober 2023 konnte das Problem kurzfristig nicht gelöst werden bzw. war auch nicht bekannt oder konnte in Erfahrung gebracht werden, wer das neue Schloss angebracht hatte. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 733/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)
Partei: AfD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 721/10 Betreff: Quellwasser Im Wiesengarten in Berkersheim Vorgang: OM 175/21 OBR 10; ST 1483/21 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob nunmehr die erhoffte kindgerechte Nutzbarkeit des Quellwassers "Im Wiesengarten" in Berkersheim sicher geregelt werden kann, zum Beispiel in Form eines kleinen Flachwasser-Beckens? Dabei soll unter anderem zukünftig verhindert werden, dass dieses Quellwasser auf die Straße "Im Wiesengarten" fließt und so dort zum Beispiel im Winter eine Gefährdung für Fußgänger, Rad- und Autofahrer darstellt. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 175 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO II, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4880 2023 Die Vorlage OF 721/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 453/10 Betreff: Transporte von Erdaushub im Rahmen der Bauarbeiten an der Main-Weser-Bahn-Strecke durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere Berkersheimer-Untergasse, durch sehr große Trecker mit Anhängern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, auf welcher genehmigungsrechtlichen Basis die massiven Transporte von Erdaushub von der Main-Weser-Bahn seitens der Deutschen Bahn durch den Kernort von Berkersheim, insbesondere die Berkersheimer Untergasse, erfolgen, nachdem für die Bauverkehre ausdrückliche Anfahrrouten im Planfeststellungsbeschluss festgestellt waren, die den unteren Kernort von Berkersheim ausdrücklich aussparten und alleine auf die Berkersheimer Bahnstraße beschränkt waren. Begründung: Die Deutsche Bahn hat in den Infoveranstaltungen wiederholt vertreten, dass sie im Rahmen des Allgemeingebrauchs jede Straße in Berkersheim befahren dürfe. Dies wirft, gerade in der extrem schmalen und steilen Berkersheimer Untergasse massive Probleme auf. Auch kann diese These nicht richtig sein, weil ansonsten keine Anfahrrouten im Planfeststellungsbeschluss hätten festgestellt werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist dringend Klarstellung durch den Magistrat geboten, weil diese Form von Bauverkehr, zumal in den frühen Morgenstunden und an Sonn- und Feiertagen übermäßig belastend ist. Dies gilt umso mehr, als die Bahn selbst jede Zufahrtsmöglichkeit von der Nidda-Seite verbaut hat und so eine Notwendigkeit für Verkehre durch Berkersheim überhaupt erst wieder geschaffen hat. Gerade zu Ruhezeiten können diese in dieser Form nicht ohne Weiteres zulässig sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3085 2022 Die Vorlage OF 453/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2022, OA 200 entstanden aus Vorlage: OF 330/10 vom 16.05.2022 Betreff: Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 3462/99; M 28/07; OA 247/18 OBR 10; M 45/22 In der Anregung vom 17.04.2018, OA 247, hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim über eine weitere Alternative bzw. Querungsmöglichkeit verfügt. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt diese Lösung laut der Magistratsvorlage vom 05.02.2007, M 28, ab. Diese Feststellung führt der Magistrat seitdem pauschal in seinen Stellungnahmen an, welche offensichtlich nachträgliche objektive Prüfungen verhindert. Der Hinweis auf "mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten)" führt zu der Beurteilung, dass die von der Stadt damals selbst präferierte Ersatzlösung EÜ "Im Wiesengarten" (Stadtverordnetenbeschluss § 3462 vom 28.01.1999) "nicht planfeststellungswürdig" sei. Auch die aktuellen Baumaßnahmen des viergleisigen Ausbaus schaffen neue Fakten! Es sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie neue, offensichtlich im Grüngürtel liegende Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. Dieser scheint als nördliches Verbindungsstück zwischen Berkersheimer Bahnstraße und Im Wiesengarten geeignet zu sein. Zusätzliche Grüngürteleingriffe und weitere Enteignungen wären wohl nicht erforderlich. Fest steht, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim und zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller etc.) vorgesehen sind. Diese führen laut der Magistratsvorlage vom 25.03.2022, M 45, zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (i. H. v. rd. 8,5 Mio. Euro). Im Rahmen des Ortstermins am 13.04.2000 wurde die Variante der Umfahrung durch den Ort vom Ortslandwirt Herrn Illig unter Verweis auf die "engen Gassen" und Kreuzung der Kindergarten- und Schulwege als unrealistisch verworfen. Die Berkersheimer Grundschule hat einen neuen Standort. Bei Gesprächen mit Herrn Illig in 2015 und 2016 äußerte dieser, dass "ein kurzzeitiges, wöchentlich gültiges absolutes Halteverbot, zwei bis dreimal jährlich, in einem gering begrenzten Bereich Am Herrenhof und Im Wiesengarten die Problemlage der engen Gassen lösen könnte". Gegebenenfalls müsste die Straßenführung südlich, direkt an der EÜ "Im Wiesengarten", geringfügig angepasst werden. Für die monströse Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" ist zur Baurechtschaffung noch ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchzuführen. In der Berkersheimer Bürgerschaft herrscht eine vielseitige, massive Ablehnung zu diesem Vorschlag, welche sich sicherlich entsprechend auf Verfahrensablauf und -dauer auswirken wird. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung der Bahnstrecke nachhaltig neu zu prüfen und zu berichten: Zum Vergleich steht an, eine Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten" mit der neu zu schaffenden Straßenüberführung große Brücke "Omega rechts - Richtung Osten". Darüber hinaus wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Wie stark ist der jeweilige Eingriff in das Landschaftsbild und den Grüngürtel? b) Welche städtischen Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? c) Wie stark sind die jeweiligen Behinderungen von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen bei der Aufgabenerfüllung? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Verkehrslenkung auch nahe der Harheimer Nidda-Brücke möglich? f) Trifft es zu, dass diese Maßnahmen bei Mindernutzung nur durch ÖPNV weniger ausfallgefährdet sind (nicht mehr für Rettungsdienste und Anlieger erforderlich)? g) In welcher Höhe werden welche Anlieger an Erschließungskosten jeweils beteiligt? h) Bis zu welcher Busgröße können ÖPNV-Fahrzeuge ggfs. die neue EÜ "Im Wiesengarten" passieren (falls eine Linienverlängerung bis Preungesheim erfolgt)? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.02.2007, M 28 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2788 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 08.06.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.07.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 200 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1929, 9. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.07.2022 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2022, OF 330/10 Betreff: Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim Vorgang: M 45/22 In der Anregung OA 247 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim über eine weitere Alternative bzw. Querungsmöglichkeit verfügt. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt diese Lösung laut der M 28 von 2007 ab. Diese Feststellung führt der Magistrat seitdem pauschal in seinen Stellungnahmen an, welche offensichtlich nachträgliche, objektive Prüfungen verhindert. Der Hinweis auf "mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten)" führt zu der Beurteilung, dass die von der Stadt damals selbst präferierte Ersatzlösung EÜ "Im Wiesengarten" (Stadtverordnetenbeschluss § 3462 vom 28.01.1999) "nicht planfeststellungswürdig" sei. Auch die aktuellen Baumaßnahmen des 4-gleisigen Ausbaus schaffen neue Fakten! Es sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie neue, offensichtlich im Grüngürtel liegende Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. Dieser scheint als nördliches Verbindungsstück zwischen Berkersheimer Bahnstr. und Im Wiesengarten geeignet zu sein. Zusätzliche Grüngürteleingriffe und weitere Enteignungen wären wohl nicht erforderlich. Fest steht, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim und zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller, etc.) vorgesehen sind. Diese führen zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (laut M 45 von 2022 i.H.v rd. 8,5 Mio. EUR) Im Rahmen des Ortstermins am 13.04.2000 wurde die Variante der Umfahrung durch den Ort vom Ortslandwirt Herrn Illig unter Verweis auf die "engen Gassen" und Kreuzung der Kindergarten- und Schulwege als unrealistisch verworfen. Die Berkersheimer Grundschule hat einen neuen Standort. Bei Gesprächen mit Herrn Illig in 2015 und 2016 äußerte dieser, dass "ein kurzzeitiges, wöchentlich gültiges absolutes Halteverbot, 2- bis 3-mal jährlich, in einem gering begrenzten Bereich Am Herrenhof und Im Wiesenarten die Problemlage der "engen Gassen" lösen könnte". Ggfs. müsste die Straßenführung südlich, direkt an der EÜ Im Wiesengarten geringfügig angepasst werden. Für die monströse Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" ist zur Baurechtschaffung noch ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchzuführen. In der Berkersheimer Bürgerschaft herrscht eine vielseitige, massive Ablehnung zu diesem Vorschlag, welche sich sicherlich entsprechend auf Verfahrensablauf und -dauer auswirken wird. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung der Bahnstrecke nachhaltig neu zu prüfen und zu berichten: Zum Vergleich steht an, eine Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", mit der neu zu schaffenden Straßenüberführung große Brücke "Omega rechts - Richtung Osten". a) Wie stark ist der jeweilige Eingriff in das Landschaftsbild und den Grüngürtel? b) Welche städtischen Kosten werden realistischer Weise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? c) Wie stark sind die jeweiligen Behinderungen bei der Aufgabenerfüllung von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Sind die vorgesehen Maßnahmen zur Verkehrslenkung auch nahe der Harheimer Nidda-Brücke möglich? f) Trifft es zu, dass diese Maßnahmen bei Mindernutzung nur durch ÖPNV weniger ausfallgefährdet sind? (Nicht mehr für Rettungsdienste und Anlieger erforderlich) g) In welcher Höhe werden welche Anlieger an Erschließungskosten jeweils beteiligt? h) Bis zu welcher Bus-Größe können ÖPNV-Fahrzeuge ggfs. die neue EÜ Im Wiesengarten passieren? (Falls eine Linienverlängerung bis Preungesheim erfolgt) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 200 2022 1. Der Vorlage M 45 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 330/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 331/10 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP und AfD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 312/10 Betreff: Ausbau der S 6 Strecke im Bereich Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: B 65/2022 wird mit folgenden Maßgaben zur Kenntnis genommen: Zu 3: In der Tat wird nach Vollendung der Baumaßnahmen die Unterführung wieder den Planungseingaben entsprechen. Allerdings gilt das nicht für den aktuellen Zustand. Vielmehr besteht auf der Berkersheimer Seite eine extreme Engstelle, durch die Pferde am Zügel und Räder geführt werden müssen. Für diese wäre übergangsweise eine Signalregelung durchaus sinnvoll. Zu 4: Wie der Magistrat zu Recht ausführt, wurden die Massenverkehre für das Erdbaumaterial für den Eisenbahndamm umfangreich über die Schiene abgewickelt. Dies war allerdings auch vom Planfeststellungsbeschluss so vorgesehen und war nur zwischenzeitlich von der Deutschen Bahn in Frage gestellt worden. Das Problem ist allerdings, dass nach wie vor leider nicht nur vereinzelte Lkw-Fahrten, beispielsweise von Betonmischfahr- Zeugen durch die sehr enge Ortsdurchfahrt von Berkersheim geführt werden. Dies wird insbesondere beim Bau der Unterführung im Wiesengarten auf der Berkersheimer Seite der Main-Weser-Bahn problematisch werden, weil diese Baustelle kaum noch von der Nidda-Seite anfahrbar sein wird. Insofern ist nicht nur problematisch, dass diese Transporte wohl in der Tat gar nicht mehr nicht über das übergeordnete Straßennetz geführt werden können, sondern dass die Deutsche Bahn die punktuelle Andienung hier sogar abweichend von den planfestgestellten Baurouten nach den von ihr vorgelegten Infomaterialien mitten durch den Berkersheimer Ortskern durch die Straße Am Herrenhof vorsieht. Dies wird bei den für solchen Bauverkehr zu engen und zum Teil steilen Straßen zu massiven Problemen führen. Außerdem stellt sich die Frage, wozu hier Bauverkehrsrouten im Planfeststellungsbeschluss festgelegt wurden, wenn diese nun angeblich nicht mehr relevant sein sollen, nachdem sie die Deutsche Bahn selbst verbaut hat. Begründung: Die Stellungnahme des Magistrats geht teilweise auf die aktuellen Probleme nicht ein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 65 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2032 2022 1. Die Vorlage B 65 dient unter Hinweis auf OM 2032/10 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 312/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2022, OF 265/10 Betreff: Klappbank für die Straße Im Klingenfeld in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob er es für möglich ansieht im Klingenfeld in Berkersheim eine Bank aufzustellen, bei der die Sitzfläche so gegen die Lehne geklappt werden kann, dass die Bank durch Anwohner nachts abgesperrt werden kann und nicht zum darauf sitzen geeignet ist, oder ob im Zweifel einfach mehrere Stadionsitze in dieser Art dort angebracht werden können. Begründung: Das Klingenfeld ist ein beliebter Spazierweg, der auch von vielen älteren Spaziergängern benutzt wird, die darauf angewiesen sind, sich hier auch einmal niedersetzen zu können. Leider mussten die klassischen Bänke wegen Vandalismus durch nächtliche Besucher entfernt werden. Nun haben sich Anwohner aber bereit erklärt, eine Bank, die hochklappbar wäre, so dass sie nachts nicht nutzbar wäre, jeweils abzusperren. So könnte versucht werden, eine Bank zu installieren und trotzdem nachts Ruhe zu bekommen. Leider sind solche Bänke wohl standardmäßig nicht beschaffbar. Andererseits müssten aber klassische Stadionsitze diese Anforderungen auch erfüllen. Insofern müsste eine individuelle Lösung gefunden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1885 2022 Die Vorlage OF 265/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2021, OF 170/10 Betreff: Aufstellung der Bänke Im Klingenfeld im Frühjahr 2022 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bänke vor dem Haus Im Klingenfeld 87 im Frühjahr 2022 wieder aufzustellen. Begründung: Bänke vor dem Haus Im Klingenfeld Nr. 87 bieten einen schönen Ausblick in das Niddatal. Gerne werden sie von den Berkersheimer Bürgern zum Ausruhen und Entspannen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Unterbrechung der Sitzung von 20:26 Uhr bis 20:38 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2021, OF 289/14 Betreff: Die Zeit läuft ab: Eisenbahnkreuzungsverkehr am Berkersheimer Bahnhof nach Abbau des BÜ99 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Umsetzung des Beschlusses §3762 vom 28.02.2019 zu beschleunigen und folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der BÜ99 wird erst dann endgültig geschlossen und abgebaut, wenn entweder eine dauerhafte Ersatzkreuzungsmöglichkeit (Straßenbrücke) existiert oder bis zur Öffnung einer solchen dauerhaften Ersatzkreuzungsmöglichkeit eine oder mehrere mittelfristige Übergangslösungen mit demselben Anforderungsprofil geschaffen sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Barrierefreiheit nicht nur für den Zugang zu den Bahnsteigen sichergestellt wird, sondern für den gesamten Schienenkreuzungsverkehr zwischen Harheim und Berkersheim, unabhängig davon, ob zu Fuß, zu Fahrrad. Dies schließt auch ein, dass die Querung der Schienen für Dreiräder für Erwachsene (zum Beispiel Senioren oder Behinderte, die aus medizinischen oder anderen Gründen nicht auf einem gewöhnlichen Zweirad fahren können), für Lastenräder, Liegeräder und Fahrräder mit Anhänger sicher und problemlos möglich ist. 2. Weiterhin fordert die Stadtverordnetenversammlung den Verkehrsdezernenten auf, ohne weiteren Zeitverzug diese Planung mit den betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 abzustimmen und den Bürgerinnen zeitnah vorzustellen. Begründung: Seit Jahrzehnten .ist bekannt, dass beim Ausbau der Main-Weser-Bahn der Bahnübergang BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof abgebaut und ersetzt werden muss. War zuerst eine Unterführung geplant, ist seit 2014 klar, dass aufgrund technischer Probleme als Kreuzungsersatz eine Omegabrücke gebaut werden muss. Mindestens drei teilweise abgestimmte Pläne dazu liegen im Verkehrsdezernat bereits seit 2015 oder 2016 vor, wurden lange Zeit zurückgehalten so dass eine Entscheidung erst im Februar 2020 gefällt wurde. Für das erforderliche Planfeststellungsverfahren oder Planänderungsverfahren für die Omegabrücke rechnen Experten vorsichtig mit sechs bis acht Jahren. Eine Sicherheit, dass diese Brücke jemals gebaut wird, gibt es nicht. Die Bahn will dennoch den Bahnübergang BÜ99 Ende 2021 für immer schließen und abbauen und den Fuß- und Radverkehr vorübergehend für die "Bauzeit" über einen "Behelfssteg" den Weg zum Bahnsteig ermöglichen. Das bedeutet, zwischen Ende 2021 und der Fertigstellung der Omegabrücke in ferner Zukunft soll der Verkehr zwischen Harheim und Berkersheim sowie zum Bahnsteig über einen "Behelfssteg" abgewickelt werden. Insbesondere der Radverkehr wird dabei erheblichen Einschränkungen unterworfen sein. In Anträgen aus der Stadtverordnetenversammlung (Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und Grünen NR747 vom 28.01.2019) sowie dem OBR 14 (z.B. OM 5862 vom 09.03.2020) wurde gefordert, dass auch dem Radverkehr die Querung der Bahngleise ermöglicht wird. Zum Radverkehr gehören dabei jedoch auch Lastenräder, Dreiräder für Erwachsene, Seniorenmobile oder Räder mit Anhänger. Der Stadt Frankfurt ist offenbar sicherer Radverkehr ausschließlich in der Innenstadt wichtig. Am Stadtrand ist (nach der Stellungnahme 1171 des Verkehrsdezernates vom 19.06.2020) der Wunsch der Harheimer nach einer "komfortablen" Möglichkeit zum Überqueren der so genannten Zwischenlösung zwar verständlich, jedoch wegen der erhöhten Kosten zu teuer. Dieser Radverkehr wird auf die Unterführung "Im Wiesengarten" verwiesen, wo sich die Radfahrerinnen die enge Unterführung dann mit LKWs, Anliegerverkehr und landwirtschaftlichem Verkehr teilen müssen. Unklar ist zudem noch immer, wo zukünftig die Haltestelle des Zubringerbusses 25 sein wird. Nach Angaben der DB-Netz AG wird der Bus dort halten, wo er heute schon hält: Folglich also genau dort, wo die zwei neuen Gleise verlegt werden. Konkretere Angaben sind auch aus dem Verkehrsdezernat nicht zu kriegen. Kurz: seit 2014 ist bekannt, dass die endgültige Schließung des BÜ99 ohne adäquatem Ersatz zur Kreuzung der Schienen besonders den Fuß- und Radverkehr und dabei besonders Senioren und Behinderte trifft und benachteiligt. Und zwar über sehr, sehr lange Zeit. Jetzt ist noch Zeit, das zu korrigieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 14 am 22.02.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7310 2021 Die Vorlage OF 289/14 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1147/10 Betreff: Nutzbarkeit der Bahnunterführung Im Wiesengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, in welcher Form die Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in absehbarer Zeit wieder nutzbar sein wird. Ferner möge er berichten, wie die nun eingebaute Verstärkung dort wieder beseitigt werden soll. Begründung: Nachdem die Deutsche Bahn die Zuschüttung der Unterführung "Im Wiesengarten" wieder beseitigt und nun vielmehr eine massive Betonverstärkung in dieser eingebaut hat, wird ersichtlich, dass nur ein sehr schmaler Durchgang verbleibt. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bahnschranke in Berkersheim bald geschlossen werden soll und dass der Magistrat auf Anfragen des OBR immer wieder betont hat, dass die Bahn jederzeit verpflichtet ist, einen Zugang ins Niddatal von Berkersheim aus sicherzustellen, erscheint er sehr beschränkt. Landwirte werden ihn definitiv nicht passieren können, so dass sie ihre Felder im Niddatal nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll bestellen können. Aber auch für Radfahrer und Pferde, die hier unbedingt passieren müssen, weil für sie ein Umweg über Bonames unzumutbar ist, scheint der Durchgang eher zu schmal bemessen. Zudem stellt sich die Frage, wie diese sehr massive Betoneinbauten wieder beseitigt werden sollen, um die nach Planfeststellungsbeschluss erforderliche Unterführung herzustellen. In Anbetracht der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung erscheint ein Abbruch dieser Stahlbetonstruktur mit Presslufthämmern oder Ähnlichem unzumutbar. Zudem stellt sich im Hinblick auf die CO2-Bilanz der Betonherstellung die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Zwischenlösung, nachdem die Bahn selbst seinerzeit ja dem Ortsbeirat erläutert hatte, dass dieser Teil der Unterführung zunächst hätte erstellt werden müssen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7268 2021 Die Vorlage OF 1147/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2019, OF 827/10 Betreff: Radschnellwegekonzept für den Frankfurter Norden Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen - insbesondere dem ADFC - und dem Ortsbeirat 10 gebeten, zu einem weitgefassten runden Tisch einzuladen, um gemeinsam ein Konzept für Radschnellwege für den Frankfurter Norden zu entwickeln. Begründung: Radfahren ist eine der zukunftsorientierten Mobilitätsarten. Auch Radschnellwege sind sinnvoll. Dafür sind Trassen geeignete Trassen erforderlich. Das sehr enge Berkersheimer Niddatal erscheint vielen Bürgern (mit und ohne Kindern oder Hunden), Naherholungssuchenden, Anliegern, Landwirten sowie Sportlerinnen und Sportlern (unter anderen auch den teils sehr jungen Reiterinnen und Reitern) für einen etwaigen Radschnellweg zu gefährlich und somit ungeeignet. Alternativrouten sind deshalb umgehend an einem Runden Tisch zu erarbeiten. Es wäre schade, wenn es keinen Radschnellweg im Frankfurter Norden geben könnte, weil nicht rechtzeitig und vernetzt über geeignete Alternativrouten nachgedacht und sich ausgetauscht wird. Auf Wunsch des ADFC wird es ein erstes nicht öffentliches Werkstattgespräch des ADFC gemeinsam mit Vertretern des Ortsbeirates 10 und Betroffenen vor Ort geben. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Für die übergeordneten Abstimmung sollte nun der Magistrat zu einem runden Tisch einladen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 21 Es dient zur Kenntnis, dass das in der Vorlage OF 827/10 im letzten Absatz erwähnte Werkstattgespräch am 30.09.2019 ab 17.00 Uhr an der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" stattfinden wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5088 2019 Die Vorlage OF 827/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2019, OF 735/10 Betreff: Berkersheimer Untergasse, an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, im unübersichtlichen Kreuzungsbereich Berkersheimer Untergasse, an der Ecke zur Berkersheimer Bahnstraße durch geeignete Maßnahmen das verbotene und gefährliche Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden. Begründung: Erfolgt gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4380 2019 Die Vorlage OF 735/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 357 entstanden aus Vorlage: OF 682/10 vom 04.02.2019 Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Gemeinsamer Antrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 23.01.2019, NR 747 Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17; OA 247/18 OBR 10 Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anregung des Ortsbeirates 10 vom 17.04.2018, OA 247, wurde vom Magistrat noch immer nicht bearbeitet. So wurden nunmehr wieder nicht alle Querungsmöglichkeiten in Betracht gezogen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage vom 23.01.2019, NR 747, wird wie nachfolgend aufgeführt ergänzt: "Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten, wie beispielsweise die Nutzung der vorhandenen Unterführung in der Straße Im Wiesengarten in Verbindung einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsge recht geplanten Landwirtschaftsbrücke, mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1647 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (NR 747 und OA 357 = Annahme) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 747 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 357 wird im Rahmen der Vorlage NR 747 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme im Rahmen OA 357) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3762, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10 Betreff: Bahnübergang Berkersheim: Alle Querungsvarianten prüfen Vorgang: OA 247/18 OBR 10, V 265/16 OBR 10, ST 485/17, ST 1825/17 Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anregung des Ortsbeirates OA 247 vom 17.04.2018, wurde vom Magistrat noch immer nicht bearbeitet. So wurden nunmehr wieder nicht alle Querungsmöglichkeiten in Betracht gezogen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Antrag NR 747 vom 23.01.2019 wird wie nachfolgend aufgeführt ergänzt: ... Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten wie beispielsweise die Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten" in Verbindung einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplanten Landwirtschaftsbrücke, mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.01.2019, NR 747 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Anregung vom 17.04.2018, OA 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 357 2019 1. Die Vorlage NR 747 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 682/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU und GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2018, OA 247 entstanden aus Vorlage: OF 466/10 vom 26.02.2018 Betreff: Querung der Bahngleise in Berkersheim Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17 In dem Auskunftsersuchen V 265 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger benötigt. Eine Möglichkeit soll durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten" gegeben werden. Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienengleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an den größtmöglichen Fahrzeugen und Ladungsbreiten der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Weiterhin stellte der Ortsbeirat im Auskunftsersuchen fest, dass der Magistrat prüfen und berichten soll, ob diese mögliche landwirtschaftliche Brücke statt der groß dimensionierten Omegabrücke geplant werden kann. Zugleich wurde ausdrücklich beschlossen, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Nachdem eine Stellungnahme immer noch nicht vorliegt und nun lediglich Pläne zum Bau einer Omegabrücke bekannt wurden, wiederholt der Ortsbeirat seinen Auskunftsersuchen und ergänzt es um Prüfungskriterien, sodass nach erfolgter Berichterstattung endlich eine Entscheidungsgrundlage gegeben ist. Die Stadtverordnetenversammlung möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird im Zusammenhang mit den Planungen für die Querung der Gleise in Berkersheim nach dem viergleisigen Ausbau beauftragt, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung zu prüfen: 1. Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", wobei der erforderliche Ausbau so konzipiert werden soll, dass die dann neu errichtete Unterführung von Anliegern, von großen Rettungsfahrzeugen und mit landwirtschaftlichen Geräten problemlos passiert werden kann. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie vorhandene Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. 2. Planung und Bau einer großen Brücke etwas östlich des jetzigen Bahnübergangs in Omegaform mit Anbindung an die Bahnstraße. 3. Planung und Bau einer kleinen, für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplante Landwirtschaftsbrücke östlich des jetzigen Bahnübergangs mit Anschluss an einen dort vorhandenen Wirtschaftsweg Richtung Bad Vilbel, also nicht an die Bahnstraße. 4. Errichtung einer barrierefreien Brücke am Bahnhof mit direktem Zugang zu den Bahngleisen für Fußgänger und Radfahrer. Die Prüfung und Berichterstattung soll dabei für jede der drei erstgenannten Möglichkeiten Aussagen zu folgenden Prüfkriterien enthalten: a) Wie stark ist der Eingriff in den Grüngürtel? b) In welchem Umfang wird dadurch zusätzlicher Autoverkehr durch Berkersheim verursacht? c) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben von Rettungsdiensten und Feuerwehr behindert? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die Landwirtschaft erschwert? e) Wird dadurch die Lebenssituation der Anwohner nördlich der Bahngleise beeinträchtigt? f) Welche Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? g) In welcher Höhe werden welche Anwohner an den Erschließungskosten beteiligt? h) Ist es denkbar, dass in Aussicht gestellte Zuschüsse seitens Bund, Land oder Bahn dann wegfallen bzw. zurückgefordert werden können, wenn die Querung dem Kfz- Individualverkehr nicht allgemein zugänglich gemacht wird? Wenn ja: Wie würde dann die Kostenaufstellung aussehen? i) Bedeutet die Maßnahme einen Eingriff in bestehende Möglichkeiten des Wildwechsels zwischen beiden Seiten der Bahngleise? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Antrag vom 04.02.2019, OF 682/10 Anregung vom 19.02.2019, OA 357 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1645 Anregung vom 31.05.2022, OA 200 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 15.05.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 247 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2750, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 Aktenzeichen: 66 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2018, OF 466/10 Betreff: Aktualisierter Wiederholungsantrag zur Querung der Bahngleise in Berkersheim Vorgang: V 265/16 OBR 10; ST 485/17; ST 1825/17 In dem Auskunftsersuchen V 265 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim zwei Querungsmöglichkeiten zur Nutzung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, für Rettungsfahrzeuge und für Anlieger benötigt. Eine Möglichkeit soll durch die neu gestaltete Unterführung "Im Wiesengarten" gegeben werden. Eine weitere Möglichkeit soll durch eine Überquerung etwas östlich des jetzigen schienen-gleichen Bahnübergangs durch eine Brücke geschaffen werden. Diese Brücke soll allein dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen und muss deshalb nicht an die Bahnstraße angeschlossen werden, wie es derzeit bei der vorgesehenen großen Lösung mit einer Omegabrücke vorgesehen ist. Der Anschluss soll im Bereich des Feldweges Richtung Bad Vilbel erfolgen. Außerdem genügt für die Konzeption der Brückenbreite die Orientierung an den größtmöglichen Fahrzeugen und Ladungsbreite der genutzten landwirtschaftlichen Fahrzeuge, bei Bedarf ergänzt um eine zusätzliche Breite für eventuelle Nutzungen durch zukünftige landwirtschaftliche Fahrzeuge. Weiterhin stellte der Ortsbeirat im Auskunftsersuchen fest, dass der Magistrat prüfen und berichten soll, ob diese mögliche landwirtschaftliche Brücke statt der groß dimensionierten Omegabrücke geplant werden kann. Zugleich wurde ausdrücklich beschlossen, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass es bis zum Abschluss dieser Prüfung zu keinen unumkehrbaren Entscheidungen bezüglich der Omegabrücke kommt. Nachdem eine Stellungnahme immer noch nicht vorliegt und nun lediglich Pläne zum Bau einer Omegabrücke bekannt wurden, wiederholt der Ortsbeirat seinen Auskunftsersuchen und ergänzt es um Prüfungskriterien, so dass nach erfolgter Berichterstattung endlich eine Entscheidungsgrundlage gegeben ist. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat im Zusammenhang mit den Planungen für die Querung der Gleise in Berkersheim nach dem viergleisigen Ausbau zu beauftragen, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung zu prüfen: 1. Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", wobei der erforderliche Ausbau so konzipiert werden soll, dass die dann neu errichtete Unterführung von Anliegern, von großen Rettungsfahrzeugen und mit landwirtschaftlichen Geräten problemlos passiert werden kann. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie vorhandene Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. 2. Planung und Bau einer großen Brücke etwas östlich des jetzigen Bahnübergangs in Omegaform mit Anbindung an die Bahnstraße. 3. Planung und Bau einer kleinen für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge bedarfsgerecht geplante Landwirtschaftsbrücke östlich des jetzigen Bahnübergangs mit Anschluss an einen dort vorhandenen Wirtschaftsweg Richtung Bad Vilbel, also nicht an die Bahnstraße. 4. Errichtung einer barrierefreien Brücke am Bahnhof mit direktem Zugang zu den Bahngleisen für Fußgänger- und Radfahrer. Die Prüfung und Berichterstattung soll dabei für jede der drei erstgenannten Möglichkeiten Aussagen zu folgenden Prüfkriterien enthalten: a)Wie stark ist der Eingriff in den Grüngürtel? b) In welchem Umfang wird dadurch zusätzlicher Autoverkehr durch Berkersheim verursacht? c) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben von Rettungsfahrzeugen und Feuerwehr behindert? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Wird dadurch die Lebenssituation der Anwohner nördlich der Bahngleise beeinträchtigt? f) Welche Kosten werden realistischerweise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? g) In welcher Höhe werden welche Anwohner an den Erschließungskosten beteiligt? h) Ist es denkbar, dass in Aussicht gestellte Zuschüsse seitens Bund, Land oder Bahn dann wegfallen bzw. zurückgefordert werden können, wenn die Querung dem Kfz. Individual-verkehr nicht allgemein zugänglich gemacht wird? Wenn ja: Wie würde dann die Kostenaufstellung aussehen? i) Bedeutet die Maßnahme einen Eingriff in bestehende Möglichkeiten des Wildwechsels zwischen beiden Seiten der Bahngleise? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.03.2018, OF 482/10 Antrag vom 29.03.2018, OF 483/10 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 485 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1825 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 466/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 247 2018 Anregung OA 248 2018 Anregung an den Magistrat OM 3041 2018 1. Die Vorlage OF 466/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 482/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 483/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (=Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (=Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2017, OF 114/14 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Vorgang: OM 1909/17 OBR 14; ST 2157/17 Die Stellungnahme ST 2157 wird zurückgewiesen, da es sich bei der OM 1909 vom 14.08.2017 um eine neue Maßnahme (Erneuerung und Erweiterung der Bahnunterführung "Im Wiesengarten") handelt, die nicht im rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss der S6 Streckenerweiterung beinhaltet ist und daher auch nicht die Rechtsgrundlage sein kann. Der Magistrat wird somit aufgefordert, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass das beabsichtigte Lärmgutachten für dieses neue Projekt, auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle auf der S-Bahntrasse in Berkersheim, ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim Süd", "In den Biegen" und ganz besonders im "Südöstlichen Urnbergweg", von dem, bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger, auf ein machbares Minimum zu begrenzen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.08.2017, OM 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2157 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 14 am 15.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2569 2018 Die Vorlage OF 114/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2017, OF 416/10 Betreff: Wortbruch bei Bahnausbau in Berkersheim? Große Lkws fahren entgegen der Zusage durch die Berkersheimer Bahnstraße, die Berkersheimer Obergasse und die Straße Am Dachsberg 40-Tonner fahren derzeit im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den Bahnausbau durch Berkersheim, obwohl dem OBR Ende April 2017 in einer Informationsveranstaltung der Bahn versprochen wurde, dass erst die Auf /Abfahrten auf der B3a sowie eine Behelfsbrücke fertiggestellt werden, bevor es los geht. Dies vorausgeschickt fragen wir den Magistrat: 1. Bewertet der Magistrat dieses Vorgehen der Bahn ebenfalls als Wortbruch gegenüber den Bürgern, weil im April 2017 zugesagt wurde, dass der Schwerlastverkehr nicht durch den Ort geführt wird? 2. Falls ja: Was beabsichtigt der Magistrat dagegen zu unternehmen? 3. Falls nein: Ist dem Magistrat bewusst, das gerade in den Morgenstunden Schwerlastverkehr durch Berkersheim (insbesondere Obergasse und Bahnstraße) fahren, die für die Kinder der Berkersheimer Schule den Schulweg darstellen, was somit eine höhere Gefährdungslage darstellt? Wie bewertet er dies? 4. Welche Firma / Firmen hat / haben die Ausschreibung für die Auf- und Abfahrten sowie der Behelfsbrücke gewonnen und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? 5. Bedeutet der Verzicht auf die Durchführung der angekündigten Arbeiten an der Unterführung "Im Wiesengarten", dass diese nun im Zuge des vierspurigen Ausbaus durchgeführt werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2017 Die Vorlage OF 416/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2017, OF 88/14 Betreff: Lärmgutachten für Erneuerungs- und Erweiterungsarbeiten der Bahnunterführung "Im Wiesengarten" in Berkersheim Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Deutsche Bahn einzuwirken, dass das beabsichtiget Lärmgutachten für dieses Projekt, auf das Baugebiet "In den Biegen" und auch auf die neuen Harheimer Baugebiete "Harheim Süd" (Im Niederfeld) und "Südöstlich Urnbergweg" (Eckstraße, Im Kalk) ausgedehnt wird. Begründung: Bedingt durch die Nähe zu der Baustelle auf der S-Bahntrasse in Berkersheim, ist zu vermuten, dass auch die Harheimer Bürger in "Harheim Süd", "In den Biegen" und ganz besonders im "Südöstlichen Urnbergweg", von dem, bei der Maßnahme entstehenden Baulärm stark beeinträchtigt werden. Diese Beeinträchtigung wird durch die dort geplanten Zeitfenster für Arbeiten in der Nacht sicherlich noch verstärkt. Ziel ist es, die Beeinträchtigung der Harheimer Bürger, auf ein machbares Minimum zu begrenzen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 14 am 14.08.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1909 2017 Die Vorlage OF 88/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.06.2017, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 29.05.2017 Betreff: Reit- und Kerbeplatz im Berkersheimer Niddatal erhalten Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 23.11.2017 und 27.06.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Stadt Frankfurt am Main künftig den Reit- und Kerbebetrieb im Berkersheimer Niddatal a) während des Baubetriebs entlang der Main-Weser-Strecke b) und nach Ende der Bauarbeiten zu unterstützen beabsichtigt, nachdem die Deutsche Bahn AG diverse Grundstücke auf der nördlichen Seite entlang der Bahnstrecke, insbesondere im Bereich der Straße Im Wiesengarten, erworben haben soll. Nach Kenntnis des Ortsbeirats 10 sollen diese nach dem Ende der Bauzeit wieder zum Verkauf anstehen. Begründung: Während der Bauphase sind Ausnahmegenehmigungen für den Erhalt des Reit- und Kerbebetriebs im Niddatal erforderlich. Für die Zeit nach Bauende erscheinen bereits jetzt grundlegende Abstimmungen zwischen der Deutschen Bahn AG, den Beteiligten und der Stadt Frankfurt am Main erforderlich. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Vorbereitungen zum Wohle des gerade für Berkersheim sehr wichtigen Niddatals. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2018, B 313 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 21.06.2017 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 13. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.08.2017, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.08.2017, TO II, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 165 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 09.08.2018, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 165 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 1723, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.08.2017 § 2214, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 § 2580, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 17.04.2018 § 2989, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 09.08.2018 Aktenzeichen: 23 20
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2016, OF 113/10 Betreff: Parkmöglichkeiten in verkehrsberuhigter Zone "Am Herrenhof" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob KFZ-Parkflächen in der verkehrsberuhigten Zone in der Straße "Am Herrenhof" ausgewiesen werden können. Begründung: Ggfs. mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 113/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2016 Die Vorlage OF 113/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2016, OF 122/10 Betreff: Schaffung eines Spielplatzes für die Kinder im östlichen Teil Berkersheims Vorgang: OM 1618/07 OBR 10; ST 605/08; OM 1527/12 OBR 10; ST 20/13 Aufgrund der ST 605 aus dem Jahr2008 als Antwort auf die OM1618 aus dem Jahr 2007 sollte ein Standort für einen Spielplatz für den östlichen Teil Berkersheim geprüft und (ab) 2009 umgesetzt werden. Genannt wurden folgende mögliche Standorte: 1. Flurstück 9/0, Flur 5, Gemarkung 487 in Berkersheim. Das Flurstück liegt in der Nähe der S-Bahn-Station Berkersheim an der Einmündung der Straße "Auf der Sandeller" mit dem südöstlich gelegenen und parallel zu den Gleisen vorhandenen Weg (Verlängerung "Im Geiersrain" nach Nordosten). 2. Flurstücke 11/1 und 12/1, Flur 9, Gemarkung 487 in Berkersheim Die Flurstücke befinden sich am östlichen Siedlungsrand des Stadtteils zwischen den Straßen Am Hohlacker (in der Verlängerung der Straße Am Honigberg nach Osten) und An der Roseneller. Der Standort ist hinter dem Haus Am Hohlacker 30 neben der Umspannstation. Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, den Magistrat zu beauftragen, endlich die bereits in Aussicht gestellte Spielmöglichkeit für den östlichen Teil des Stadtteils Berkersheim auf der Grundlage der bereits gegebenen Antwort des Magistrats auf einen entsprechenden Antrag aus dem Jahr 2007 zu schaffen. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass aufgrund einer erneuten Ortsbeiratsinitiative aus dem Jahr 2012 der Magistrat mit der ST20/13 auf die OM1527/12darauf verwiesen hatte, dass Gespräche mit Grundstückseigentümern aufgenommen werden und dem Ortsbeirat berichtet wird. Am 19.2.2013 wurde das Thema dann im nicht öffentlichen Teil der OBR Sitzung behandelt, ohne dass das Ergebnis den Anwohnern bekannt gegeben wurde. Begründung: Durch den neuen Pavillon auf dem Gelände der Berkersheimer Grundschule sind auf dem dortigen Schulhof nur noch eine Reckstange sowie eine Nestschaukel als Spielgeräte übrig geblieben. Gerade für Kleinkinder gibt es keinerlei Spielmöglichkeiten und der Wunsch der Bürger nach einem Spielplatz im östlichen Bereich Berkersheim ist ungebrochen. Die Bürger wünschen sich gleichermaßen einen Spielplatz, der von Kleinkindern und von Schulkindern genutzt werden kann, was bei der Planung berücksichtigt werden muss. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2007, OM 1618 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2008, ST 605 Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1527 Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 04.10.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 598 2016 Die Vorlage OF 122/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2016, OF 65/10 Betreff: Instabile Hanglage in Berkersheim ? Bei der letzten Ortsbeiratssitzung in Berkersheim wurde unwidersprochen von Bürgern der Hinweis gegeben, dass es ein Bodengutachten gäbe mit der Aussage, dass der Hang zwischen den Straßen "Auf der Kuhr" und "Im Klingenfeld" rutscht und darüber hinaus Richtung Nidda instabil sei. Dies vorausgeschickt, bitten wir den Magistrat um Prüfung und Bericht: 1. Ist bei der Stadt ein solches Gutachten bekannt? 2. Wenn ja, welche Konsequenzen ergaben oder ergeben sich daraus für Baugenehmigungen in diesem Bereich? 3. Wenn ja, könnte die Main-Weser-Bahn nach ihrer Fertigstellung wegen der höheren Zugfolge und deren Erschütterungen eine weitere Instabilität des Hangs herbeiführen? Begründung: Im Ortsbeirat wurde schon häufiger von Bürgerinnen und Bürgern behauptet, dass es ein Gutachten gäbe, das auf die Rutschgefahr dieses Hangs hinweist. Damit zukünftig entsprechende Sorgen kompetent aufgegriffen und sachlich argumentiert werden kann, ist es unbedingt notwendig, dass der Ortsbeirat selbst über diese Informationen verfügt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 63 2016 Die Vorlage OF 65/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 1. der Halbsatz: "und wenn ja, ob dieses Gutachten dem Ortsbeirat 10 zur Verfügung gestellt werden könnte" angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2016, OF 4/10 Betreff: Omegabrücke in Berkersheim hier: Klärung des Planungsstands Vorgang: ST 394/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah die Planungen für die Omegabrücke im Ortsbezirk 10 vorzustellen. Insbesondere wird eine Information darüber erwartet, wie weit die Planungen bezüglich der "Omegabrücke" als Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in Berkersheim vorangeschritten sind. Weiterhin soll berichtet werden, ob die Möglichkeit der Querung für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie den ÖPNV durch entsprechenden Umbau der Unterführung "Im Wiesengarten" bei dieser Prüfung mit berücksichtigt wurde, was eine Omegabrücke überflüssig machen würde. Begründung: In der ST 394 vom 29.02.2016 wird von drei in Prüfung befindlichen Varianten der Querung gesprochen. Hier sollten die Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat unverzüglich in die Planungen mit involviert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2016, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 4/10 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 57 2016 Die Vorlage OF 4/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. und Begründung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2016, OF 940/10 Betreff: Keine Omega-Brücke über die Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim Vorgang: B 125/15; OM 4893/16 OBR 10 Der Ortsbeirat 10 hatte in seiner Sitzung am 10.03.2015 nach dreimaliger Zurückstellung gegen die Stimmen der SPD beschlossen, dass als Ersatz für den schienengleichen Bahnübergang in Berkersheim der Bau einer "Omega-Brücke" vorzusehen ist. Der Magistrat hat mit der B 125 vom 20.03.2015 diesen Beschluss übernommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Pläne für den Bau einer Brücke über die Main-Weser-Bahn im Bereich Berkersheim, (sogenannte Omega Brücke) im Zuge des Ausbaues der Bahnstrecke auf 4 Gleise, nicht mehr weiter zu verfolgen. Stattdessen soll ein Umbau der Bahnunterführung Im Wiesengarten so erfolgen, dass dort landwirtschaftliche Fahrzeuge und Erntegeräte (z.B. auch Mähdrescher) sowie Rettungsfahrzeuge ungehindert den Bereich nördlich der Bahnlinie erreichen können. Begründung: In der OF 922/10 hat die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen als Argument für den Bau der Brücke unter anderem ausgeführt, dass "...damit die Verknüpfung der Ortsteile Harheim, Berkersheim und Niedereschbach (gemeint ist hier wohl Nieder Erlenbach) mit Preungesheim - und damit ein direkter Zugang zur Innenstadt - gewährleistet ist". Eine solche Maßnahme wird dazu führen, dass eine unerträgliche Verkehrsbelastung im alten Ortsteil von Berkersheim und der Straße Am Dachsberg entsteht, was unbedingt verhindert werden muss! Der Dachsberg ist bekanntlich derzeit schon stark durch den Schleichverkehr über den Heiligenstockweg, besonders in den Zeiten des Berufsverkehrs, belastet. Ein Bau der "Omega-Brücke" würde eine weitere Belastung durch Fahrzeuge aus Harheim und Umgebung mit sich bringen und das Verkehrschaos in Berkersheim wäre vorprogrammiert. Auch das von anderer Stelle angeführte Argument, dass Berkersheim ohne Brücke über die Bahnstrecke vom Niddatal "abgeschnitten" würde ist falsch. Fußgänger und Radfahrer haben auch nach dem Ausbau auf 4 Gleise, außer der Bahnunterführung Im Wiesengarten, die Möglichkeit im Bereich des künftigen Haltepunktes "Berkersheim Bahnhof" die Bahn zu queren. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Rettungsfahrzeuge wäre das nach einem Ausbau der Unterführung Im Wiesengarten ebenfalls problemlos möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 125 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4893 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 940/10 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 783/10 Betreff: Einzeilige Ortsteiltafeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, soweit Eigentumsrechtlich möglich an den nachfolgend aufgeführten Stellen oder nahest möglich Ortsteiltafeln (Verkehrszeichen StVO Nr. 313-50) zu installieren: Berkersheim - In den Gräben, Ecke Prämäckerweg, ostwärts Frankfurter Berg - Berkersheimer Weg, Höhe Brücke BAB A 661, ostwärts - In den Gräben, Ecke Im Klingenfeld, westwärts Begründung: An den Straßen Am Dachsberg sowie Homburger Landstr. befinden sich bereits in den beiden Stadtteilen entsprechende Ortsteiltafeln. Obgleich diese nicht die tatsächlichen Stadtteilbeginne korrekt wiedergeben, dienen sie nicht nur der Orientierung auch von "Ortsfremden", sondern fördern auch die äußerliche Identifikation und gemeinschaftliche Verbundenheit der Anwohner mit Ihrem jeweiligen Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.03.2015, OF 787/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 21.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4029 2015 1. Die Vorlage OF 783/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 787/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 787/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2015, OF 748/10 Betreff: Straße Im Klingenfeld hier: Barrierefreiheit und Poller Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, 1. die Bordsteinkanten des Fußgängerüberwegs über die Straße "Im Klingenfeld" überprüfen und barrierefrei abflachen zu lassen, so wie dies zwischenzeitlich in Frankfurt Standard ist, 2. den Kreuzungsbereich der Straßen "Im Klingenfeld" sowie "Am Herrenhof" zu überprüfen und dort für eine bessere Sicht für und auf Kindergartenkinder und andere Verkehrsteilnehmer zu sorgen, beispielsweise durch Poller. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner sowie Eltern klagen über Falschparker im Kreuzungsbereich, die sich auch durch Piktogramme nicht abhalten lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 10.02.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 748/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 10.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3921 2015 Die Vorlage OF 748/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. im Antragstenor ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2014, OA 482 entstanden aus Vorlage: OF 586/10 vom 04.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 19, wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Verkehrserschließung für den Individualverkehr muss so sichergestellt werden, dass die aus dem Baugebiet stammenden Verkehrsströme nicht durch die bestehende Wohnbebauung und insbesondere durch die enge Berkersheimer Bahnstraße geführt werden. Eingriffe in den GrünGürtel dürfen hierfür nicht erfolgen. Für den ÖPNV muss eine gute Erreichbarkeit gewährleistet sein; 2. Für das Gebiet werden an der Bundesstraße 3a und an der Main-Weser-Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet; 3. Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen werden nicht auf die bestehende Bebauung umgelegt; 4. Es ist ein reines Wohngebiet festzusetzen. Durch eine Beimischung von Geschosswohnungsbau wird das durch die Berkersheimer Erhaltungssatzung geschützte Panorama am Niddahang nicht gestört; 5. Die Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers mit ihrem teils alten Obstbaumbestand und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b werden nicht in das Bebauungsplangebiet einbezogen; 6. Die übrigen Streuobstwiesen mit ihren alten Obstbäumen, die das gesamte Gebiet durchziehen, werden weitestgehend erhalten; 7. In dem Gebiet werden ausreichende Gemeinbedarfsflächen, insbesondere für einen Spiel- und Bolzplatz, untergebracht; 8. Bis feststeht, wie viele Wohneinheiten in Berkersheim Ost entstehen könnten, wird das bestehende Schulgelände in Berkersheim nicht aufgelassen. Begründung: Ziffer 1.: Das Baugebiet ist an die S-Bahn-Linie S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S-Bahn-Linie S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S-Bahn-Linie S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die Endhaltestelle des Busses der Linie 39 ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt zehn Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade ältere Bewohner, entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, sodass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigemöglichkeit: "Am Dachsberg") zu erreichen. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zugrunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke stehen für die Verkehrserschließung offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ziffer 2.: Das geplante Neubaugebiet liegt in einem Dreieck zwischen der Bundesstraße 3a und der zum Ausbau anstehenden Main-Weser-Bahn, sodass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ziffer 3.: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die Bundesstraße 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, sodass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet abgewälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der Bundesstraße 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Abwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der Bundesstraße 3a standen beziehungsweise von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ziffer 4.: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Insofern ist eine Beimischung von Geschosswohnungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter Ziffer 1. angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ziffer 5.: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dadurch gehen die teilweise sehr alten Obstbäume und Gehölze in diesen Gärten als Rückzugsraum für die Tiere verloren. Zudem ist ein solcher Ausgleich für die Anwohner keine wirkliche Alternative. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ziffer 6.: Der Magistratsvortrag M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, sodass ein Erhalt schwer möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung, um das Panorama zu erhalten, in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ziffer 7.: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet nur einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Alle in diesem Bereich verbleibenden Flächen sind aber besonders geschützter Bereich als Teil des GrünGürtels in denen nicht gebaut werden darf. Somit müssen entsprechende Flächen zulasten einer Wohnbebauung vorgesehen werden. Ziffer 8.: Aufgrund der Planungen für eine neue Grundschule auf dem "Schwarzen Platz" besteht nach gegenwärtiger Ansicht des Stadtschulamts kein Bedarf mehr für die gegenwärtige Berkersheimer Schule. Bei einer Bebauung von Berkersheim Ost entstehen bis zum "Schwarzen Platz" aber sehr lange Wege und außerdem ein höherer Bedarf auf Grund der größeren Einwohnerzahl in Berkersheim. Da keine anderen Schulbauflächen mehr im neuen Schulbezirk Berkersheim/Frankfurter Berg zur Verfügung stehen, sollte deshalb unbedingt das alte Schulgelände im Eigentum der Stadt Frankfurt verbleiben, zumindest bis klar ist, wie viele Wohneinheiten in diesem Schulbezirk (neben Berkersheim Ost auch noch das Hilgenfeld) neu geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 369 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 19.03.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 17. Sitzung der KAV am 05.05.2014, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 482 wird zugestimmt. 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 08.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 465 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 826 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 482 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen SPD und RÖMER (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung), LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 19 und OA 482 = Annahme, NR 826 = Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.06.2014, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) NPD (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Enthaltung) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und FDP (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 826 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 465 wird für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OA 482 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 482) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und ELF Piraten gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 19 = Annahme im Rahmen OA 482, NR 826 = Prüfung und Berichterstattung, OA 482 = Annahme) RÖMER (M 19 = Annahme im Rahmen NR 826 und OA 482, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) NPD (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Enthaltung) REP (M 19, NR 826, OA 465 und OA 482 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4743, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2014, OF 586/10 Betreff: Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 19/14 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost wird bezüglich des Aufstellungsgebiets mit folgender Maßgabe beschlossen: Die Verkehrserschließung für den Individualverkehr muss so sichergestellt werden, dass die aus dem Baugebiet stammenden Verkehrsströme nicht durch die bestehende Wohnbebauung und insbesondere durch die enge Berkersheimer Bahnstraße geführt werden. Eingriffe in den Grüngürtel dürfen hierfür nicht erfolgen. Für den ÖPNV muss eine gute Erreichbarkeit gewährleistet sein. Für das Gebiet werden an B 3a und Main-Weser-Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet. Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen werden nicht auf die bestehende Bebauung umgelegt. Es wird ein reines Wohngebiet festgesetzt werden. Durch eine Beimischung von Geschosswohnungsbau wird das durch die Berkersheimer Erhaltungssatzung geschützte Panorama am Niddahang nicht gestört. Die Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers mit ihrem teils alten Obstbaumbestand und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b werden nicht in das Bebauungsplangebiet einbezogen. Die übrigen Streuobstwiesen mit ihren alten Obstbäumen, die das gesamte Gebiet durchziehen, werden weitestgehend erhalten. In dem Gebiet werden ausreichende Gemeinbedarfsflächen, insbesondere für einen Spiel- und Bolzplatz untergebracht. Bis feststeht, wie viele Wohneinheiten in Berkersheim Ost entstehen könnten, wird das bestehende Schulgelände in Berkersheim nicht aufgelassen. Begründung: Ad 1: Das Baugebiet ist an die S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die End-Haltestelle zum 39iger Bus ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt 10 Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade für ältere Bewohner entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, so dass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigen: Am Dachsberg) zu erreichen. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke für die Verkehrserschließung stehen offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium ist und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ad 2: Das geplante Neubaugebiet liegt in einem Dreieck zwischen B 3a und der zum Ausbau anstehenden Main-Weser-Bahn, so dass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ad 3: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die B 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, so dass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet überwälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der B 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Überwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der B 3a standen bzw. von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ad 4: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Insofern ist eine Beimischung von Geschosswohungungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter 1 angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ad 5: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Dadurch gehen die teilweise sehr alten Obstbäume und Gehölze in diesen Gärten als Rückzugsraum für die Tiere verloren. Zudem ist ein solcher Ausgleich für die Anwohner keine wirkliche Alternative. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ad 6: Die Magistratsvorlage M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, so dass ein Erhalt schwer möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung um das Panorama zu erhalten in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ad 7: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet gerade einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Alle in diesem Bereich verbleibenden Flächen sind aber besonders geschützter Bereich als Teil des Grüngürtels, in denen nicht gebaut werden darf. Somit müssen entsprechende Flächen zu Lasten einer Wohnbebauung vorgesehen werden. Ad 8: Auf Grund der Planungen für eine neue Grundschule auf dem "Schwarzen Platz" besteht nach gegenwärtiger Ansicht des Stadtschulamts kein Bedarf mehr für die gegenwärtige Berkersheimer Schule (B 505 vom 28.10.2013). Bei einer Bebauung von Berkersheim-Ost entstehen bis zum "Schwarzen Platz" aber sehr lange Wege und außerdem ein höherer Bedarf auf Grund der größeren Einwohnerzahl in Berkersheim. Da keine anderen Schulbauflächen mehr im neuen Schulbezirk Berkersheim/Frankfurter Berg zur Verfügung stehen, sollte deshalb unbedingt das alte Schulgelände im Eigentum der Stadt verbleiben, zumindest bis klar ist, wie viele Wohneinheiten in diesem Schulbezirk (neben Berkersheim-Ost auch noch das Hilgenfeld) neu geschaffen werden. Antragsteller: CDU SPD LINKE. FREIE WÄHLER FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 482 2014 1. Der Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OA 482 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 579/10 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 586/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2014, OF 579/10 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 19/14 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 907 - Berkersheim-Ost wird zurückgestellt, bis folgende, bezüglich des Aufstellungsgebiets bestehende Fragen geklärt sind: Wie soll die Verkehrserschließung mit ÖPNV und Individualverkehr erfolgen? Welche Lärmschutzmaßnahmen werden für dieses Gebiet an B 3a und Main-Weser-Bahn erforderlich? Wer zahlt die Lärmschutzmaßnahmen? Wie genau soll die Beimischung von Geschosswohnungsbau aussehen? Warum werden Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers und der Erschließungsweg der Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b in das Bebauungsplangebiet einbezogen? Wie sollen die Streuobstwiesen, die das gesamte Gebiet durchziehen, erhalten werden? Wo können in dem Gebiet Spiel- und Bolzplätze untergebracht werden? Begründung: Ad 1: Das Baugebiet ist an die S 6 gut angeschlossen. Allerdings ist die S 6 in den Stoßzeiten bereits jetzt überlastet. Eine Kapazitätserweiterung der S 6 ist weder geplant noch durch die begrenzten Kapazitäten des Haupt-S-Bahn-Tunnels möglich. Die End-Haltestelle zum 39iger Bus ist dagegen bei strammem Fußmarsch zum Eingang des Baugebiets bereits jetzt 10 Fußminuten entfernt. Bis zum Ende des Baugebietes wird man eher 15 bis 20 Minuten brauchen, bei Gehbehinderungen, gerade für ältere Bewohner entsprechend länger. In Berkersheim gibt es aber nur ein sehr rudimentäres Grundversorgungsangebot, so dass Bewohner des Baugebiets den Bus benötigen werden, um entweder den Supermarkt Am Dachsberg (Bestandschutz nur für den gegenwärtigen Betreiber) oder im Frankfurter Bogen (Umsteigen: Am Dachsberg) zu erreichen. Mit den täglichen Einkäufen wird die Strecke zum Bus weit werden. Für die Erschließung für den Individualverkehr stehen nach dem dem Aufstellungsbeschluss zu Grunde liegenden Plan nur drei Stichstraßen aus der gegenwärtigen Wohnbebauung im Bereich Am Hohlacker/An der Roseneller zur Verfügung, wovon die im unteren (nördlichen) Bereich des Hohlackers eher ein gut ausgebauter Fußweg ist. Andere Grundstücke für die Verkehrserschließung stehen offensichtlich nicht zur Verfügung. Diese drei Stichstraßen führen aber zumindest für Lastwagen immer auf die Berkersheimer Bahnstraße, die sehr eng ist und teilweise nicht einmal einen Bürgersteig aufweist. Für Personenwagen besteht nur eine Verbindung zur Straße Am Honigberg, die ein Provisorium ist und für Lastwagen gesperrt ist. Diese sind nicht in der Lage, weiteren Verkehr für ein Neubaugebiet aufzunehmen. Ad 2: Das geplante Neubaugebiet liegt so zwischen B 3a und der Main-Weser-Bahn, dass für seine Erschließung neue Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ad 3: Da der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Main-Weser-Bahn dieses Gebiet nicht als Wohnbaugebiet berücksichtigen musste, wird die Bahn die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen nicht übernehmen. Die B 3a ist ebenfalls mit den für sie damals erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen errichtet worden, so dass der Bund keine Kosten wegen des Baugebiets übernehmen wird. Wenn alle Kosten alleine auf das Neubaugebiet überwälzt werden müssen, die wegen des zu treibenden Aufwands (Amphitheaterwirkung bei der Bahn/Brücke der B 3a) hoch sein werden, wird das Bauland teuer. Eine Überwälzung auf die übrigen Anwohner kommt aber nicht in Betracht, weil diese Häuser lange vor der B 3a standen bzw. von der Bahn ohnehin zu schützen sind. Ad 4: Für Berkersheim besteht eine Erhaltungssatzung, um das Dorfpanorama am Niddahang zu schützen. Dieses Panorama muss auch bei einer Bebauung von Berkersheim Ost erhalten bleiben. Schon insofern ist eine Beimischung von Geschosswohungungsbau in dem Gebiet sehr schwierig, weil er den Blick auf den Altort mit Kirche nicht verstellen darf. Dazu kommt die unter 1 angesprochene sehr problematische Verkehrserschließung, die einer verdichteten Bebauung entgegensteht. Ad 5: Eine Einbeziehung der Hausgärten im nördlichen Teil des Hohlackers in das Baugebiet wird dazu führen, dass diese ins Umlegungsverfahren einbezogen werden und an anderer Stelle ausgeglichen werden. Das ist für die Anwohner keine wirkliche Alternative, zumal nicht klar ist, wie dabei mit den Erbpachtgrundstücken in diesem Bereich umgegangen werden muss. Der Erschließungsweg für die Häuser Am Hohlacker 34 bis 38 b sollte ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten bleiben. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum er in das Aufstellungsgebiet einbezogen wird, zumal so die Grenze des Gebiets verspringt. Ad 6: Die Magistratsvorlage M 19 führt zu Recht aus, dass das Gebiet Streuobststreifen enthält, deren Einbeziehung zu prüfen sein wird. Das Problem ist allerdings, dass die Streifen das gesamte Gebiet jeweils von West nach Ost durchziehen, so dass ein Erhalt schwerlich möglich sein wird, insbesondere weil die Bebauung um das Panorama zu erhalten in Nord-Süd-Richtung orientiert werden muss. Die Streuobstreifen mit ihren alten Obstbäumen sind aber für die in diesem Gebiet lebenden Vögel und Fledermäuse wichtige Rückzugsräume. Ad 7: Berkersheim hat keinen einzigen öffentlichen Bolzplatz und für das betreffende Gebiet gerade einen Kleinkinderspielplatz in der Straße Am Herrenhof. Insofern wird bei einer Erweiterung der Bebauung in Berkersheim Ost unbedingt ein Angebot an Spielstätten, gerade auch für ältere Kinder und Jugendliche, benötigt. Wenn dieses in dem Gelände aber auch noch untergebracht werden muss, ansonsten sind in diesem Bereich alle verbleibenden Flächen besonders geschützter Bereich als Teil des Grüngürtels, in denen nicht gebaut werden darf, so verbleibt für eine Wohnbebauung entsprechend weniger Platz. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 579/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 482 2014 1. Der Vorlage M 19 wird unter Hinweis auf OA 482 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 579/10 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 586/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2013, OF 521/10 Betreff: Haushalt 2014 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Mittel für einen Bolzplatz mit Tischtennisanlage im Bereich des Außenbereichs Berkersheim-Ost Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Im Haushalt 2014 ausreichende Mittel für den Erwerb eines Grundstücks und die Errichtung eines Bolzplatzes mit Tischtennisanlage im Bereich des Außenbereichs Berkersheim Ost vorzusehen. Begründung: Für ältere Kinder und Jugendliche im Kernort Berkersheim steht nach Rückbau des Spielplatzes Am Herrenhof hauptsächlich auf den Bedarf von Kleinkindern keine Spielfläche mehr zur Verfügung. Nach Ansicht der Mehrheit des Ortsbeirats ist dieser Spielplatz wegen der davon ausgehenden Lärmbelästigung auch nicht einmal mit einer Tischtennisplatte ausrüstbar. Deshalb ist grundlegend Abhilfe zu schaffen. Solange im Außenbereich in Berkersheim-Ost noch Flächen zur Verfügung stehen, die nicht zum Grüngürtel gehören, sollte dort deshalb ein Bolzplatz mit Tischtennisanlage geschaffen werden, um gerade größeren Kindern und Jugendlichen ein Angebot zu bieten. Die nächsten öffentlichen Bolzplätze von dort befinden sich entweder am Frankfurter Berg oder am Frankfurter Bogen und sind deshalb unzumutbar weit für die dort wohnenden Kinder. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 222 2013 Die Vorlage OF 521/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2013, OF 483/10 Betreff: Verbindungstreppe zwischen den Straßen Auf der Kuhr und Im Klingenfeld ausbessern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die Verbindungstreppe zwischen den Straßen "Auf der Kuhr" und "Im Klingenfeld" auszubessern. Begründung: Die Treppe weist Unebenheiten und Absenkungen auf, des Weiteren ist das Pflaster teilweise abgeplatzt und es sind Stolperkanten entstanden. Der Ortsbeirat 10 bittet um entsprechende Abhilfe. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 27.08.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 483/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 24.09.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 483/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 483/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2013, OF 150/13 Betreff: Radwegeführung von Nieder-Erlenbach nach Preungesheim: Befestigung des Bahndamm-Feldwegs zur Umgehung der Bahnschranke Der Ortsbeirat 13 möge beschließen, den Ortsbeirat 10 zu bitten, sich folgendem Antrag anzuschließen: Der ca. 400 Meter lange Feldweg, der zwischen der Bahnstation Berkersheim und der Bahndamm-Unterführung zur Straße "Im Wiesengarten" parallel zu den Gleisen verläuft, soll für die ganzjährige Fahrradnutzung befestigt und als Fahrradweg ausgeschildert werden. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten mit der Bahn baldmöglichst entsprechende Verhandlungen zu führen. Begründung: Der Feldweg, der ca. 400 Meter parallel zum Bahndamm von der Bahnstation Berkesheim hin zur Bahndammunterführung an der Straße "Im Wiesengarten" verläuft, ist in einem sehr schlechtem Zustand. Schon leichter Regen führt zu Pfützen und Verschlammung. Er ist somit die meiste Zeit des Jahres als Fahrradweg ungeeignet. Der nach der Unterführung folgende Anstieg in den Straßen "Im Wiesengarten" und "Am Herrenhof" ist zwar recht steil, doch es gibt immer mehr Pendler aus den nördlichen Stadtteilen, die sich mit E-Bikes auf den Weg zur Arbeit in die Innenstadt machen. Auf dem Weg zur Arbeit spielt hier die Steigung keine Rolle mehr, sondern vielmehr, ob man in Ermangelung einer Umgehung an einer Schranke 10-15 Minuten warten muss. Der beschrankte Bahnübergang in Berkersheim ist häufig und auch für längere Zeiträume von 10-15 Minuten geschlossen. Eine Befestigung des oben beschriebene Feldwegs und seine Ausschilderung als Radweg wäre für Radfahrer, und insbesondere E-Bikefahrer, eine hochattraktive alternative Wegeführung. Sie könnten unabhängig von der Schrankenschließung ihren Weg fortsetzen und deutlich schneller am Arbeitsplatz sein. Diese Maßnahme ist geeignet die Zahl der radfahrenden Pendler nach Frankfurt deutlich zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 13 am 25.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 150/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2013, OF 454/10 Betreff: Hundetütenspender in der Straße Im Klingenfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass an einem der Abfallbehälter in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim noch ein Hundetütenspender befestigt wird. Ein Pate für das Beschicken des Spenders kann vom Ortsbeirat benannt werden. Begründung: Die Hundetütenspender auf dem Berkersheimer Feld und An der Roseneller haben sich bewährt und zu einer Verbesserung der Hundekotbelastung geführt. Auf der Straße Im Klingenfeld, wo es einen solchen Spender nicht gibt, ist diese Belastung nach wie vor groß. Insofern sollte auch dort ein Spender angebracht werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 14.05.2013, TO II, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2181 2013 Die Vorlage OF 454/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2012, OF 212/10 Betreff: Beseitigung von Müllablagerungen rund um den "Schwarzen Platz" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass die Müllablagerungen rund um den "Schwarzen Platz" (Neubaugebiet "Edwards Sportfeld"), in den noch nicht hergestellten Teilen des Grünstreifens im Anschluss an die Straße "An den Gräben" östlich entlang des Neubaugebiets, in dem Waldstück um das gesperrte Stück der Straße "Im Klingenfeld" nördlich des Baugebiets und im sogenannten "Müllwald" hinter der ehemaligen Baseballanlage südlich des Neubaugebiets, beseitigt werden. Begründung: In all den beschriebenen Bereichen gibt es erhebliche Müllablagerungen (z.B. großteiliger Sperrmüll, Elektroschrott, Bauschutt, nicht ausgetragene Werbeblätter). Da in Neubaugebieten erfahrungsgemäß Abfälle anfallen, die dringend entsorgt werden müssen, sind solche Ablagerungen äußerst gefährlich, weil sie als Nukleus für weitere Ablagerungen dienen können. Deshalb ist der äußerst ungepflegte Zustand dieser Flächen umgehend zu bereinigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 10 am 17.04.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1066 2012 Die Vorlage OF 212/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2012, OF 165/10 Betreff: Anstehendes Bauvorhaben "Am Herrenhof 5" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 10, -Berkersheim- ein Neubauvorhaben auf dem Grundstück "Am Herrenhof 5" geplant ist. Wenn ja, möge er berichten, wie sichergestellt wird, dass dieses Vorhaben die städtebauliche Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 2 Erhaltungssatzung erhält. Die städtebauliche Eigenart ist laut Begründung der Erhaltungssatzung dadurch geprägt, dass Restflächen innerörtlicher Gärten den ursprünglichen landwirtschaftlichen Siedlungscharakter zeigen und Gebäude aus jüngerer Zeit sich überwiegend in dieses Schema einfügen, ortsübliche Bauhöhen dabei kaum überschritten werden. Begründung: Das Anwesen "Am Herrenhof 5" weist eine der wenigen Restflächen innerörtlichen Gärten im Kernort Berkersheim auf, die diesen Charakter prägen. Bei einer Neubebauung steht deshalb zu befürchten, dass das Anwesen gerade wegen dieser Freiflächen für eine Bebauung attraktiv ist und diese Freiflächen massiv überbaut werden, was den prägenden Charakter erheblich ändern würde. Eine besondere Sorgfalt bei der Genehmigung eines Bauvorhabens an dieser Stelle ist deshalb geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 262 2012 Die Vorlage OF 165/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2011, OF 28/10 Betreff: Überprüfung der Pfeiler der Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße "Im Klingenfeld" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass alle Strommasten, die als Pfeiler für die Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße "Am Klingenfeld" dienen, überprüft und, wenn nötig, ersetzt werden. Begründung: In dem gesperrten Teil der Straße "Am Klingenfeld" ist die Straßenbeleuchtung an den Holzpfeilern einer Außenleitung für Strom befestigt, wodurch diese Pfeiler einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt sind. Einer dieser Pfeiler ist kürzlich durchgefault und zusammengebrochen. Dieser ist zwischenzeitlich ersetzt. Allerdings sehen auch die übrigen Pfeiler angefault aus, so dass eine fachmännische Überprüfung angebracht erscheint. Ansonsten könnte ein zusammenbrechender Laternenpfeiler das nächste Mal Radfahrer oder Fußgänger auf dem Weg erschlagen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 07.06.2011, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 140 2011 Die Vorlage OF 28/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Unfassbar schlechte Planung! Der Bahnausbau schreitet vorran und seit Jahren gibt es keinen vernünftigen Plan, wie Berkersheim wieder an das Niddatal angebunden sein soll. Ende 2021 wird der Bahnübergang BÜ99 für immer geschlossen/aufgehoben. Die Bahnunterführung Im Wiesengarten ist seit langer Zeit unbrauchbar geworden. Die Ausführung eines neuen Viaduktes soll noch Jahre in Anspruch nehmen, weil das Bausystem leider völlig falsch gewählt wurde. Alle Probleme wären gelöst, wenn das neue Viadukt mit vorgefertigten Teilen und neuer Planung in wenigen Wochen priorisiert fertiggestellt würde. Es gäbe dann zeitnah wieder einen sicheren Zugang in das Niddatal mit den Radfahrwegen, dem Reitsport mit der neuen Reithalle, der Zufahrt für den Reiterhof, der Lanwirtschaft und dem Festplatz für die Berkersheimer. Alle Problematiken mit dem Fußgängerüberweg mit Aufzügen an dem ehemaligen BÜ99 wären gelöst, weil die Aufzüge das Aufkommen der vielen Fahrräder und der Lastenfahrräder nicht bewältigen können. Auch eine Omegabrücke als Ersatz für den entfallenen Bahnübergang müsste erst gar nicht geplant werden und in eventuell in 10 Jahren erst eröffnet werden, wenn die Bahnunterführung Im Wiesengarten ordentlich und zeitgemäß ausgeführt wird. Kurzform der Idee ist die Bahnunterführung Im Wiesengarten als schnelle Lösung für die zur Zeit anstehenden massiven Probleme. Die aktuelle Planung wird die Berkersheimer nie zufrieden stellen. Die Kürze dieser Ideenbeschreibung kann das Ausmaß der anstehenden Probleme kaum umfänglich wiedergeben. Da müssen Fachleute vor Ort die Situationen ergründen. Bisweilen macht die Bahn was sie will und das ist überhaupt nicht gut. Gut und zu begrüßen ist der Ausbau für die S6.
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Reaktion der Stadt: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat mit den beiden betroffenen Ortsbeiräten 10 und 14 eine Ersatzlösung für den BÜ 99 abgestimmt. Bei der Ersatzmaßnahme für die Beseitigung des Bahnübergang BÜ 99 am Haltepunkt Frankfurt Berkersheim und bei der Erweiterung der Eisenbahnüberführung (EÜ) "EÜ Im Wiesengarten" handelt es sich um Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Jeweils beteiligt sind die DB Netz AG und die Stadt Frankfurt am Main. Die EÜ im Wiesengarten (EKrG § 12.1) wird entsprechend der Eingabe der Stadt Frankfurt am Main in das damalige Planfeststellungsverfahren um eine zweigleisige Eisenbahnüberführung in den bekannten Geometrien erweitert. Aktuell muss das dortige Bestandsbauwerk incl. des städtischen Kanals erneuert werden. Dieser Umstand war damals nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens. Nach Beendigung der Streckenausbaumaßnahme steht die Querungsmöglichkeit dem Verkehr wieder zur Verfügung. Eine alleinige Querungsmöglichkeit nur über die EÜ Im Wiesengarten wurde im damaligen Planfeststellungsverfahren geprüft und als nicht planfeststellungswürdig verworfen. Am BÜ 99 (EKrG § 13) ist durch Aufgabe der planfestgestellten Querung in Form einer EÜ ein entsprechendes Planänderungsverfahren erforderlich. Für die neue Ersatzplanung mit einer Straßenüberführung und einer Fuß- und Radwegüberführung (FRÜ) wird die Stadt Frankfurt am Main Vorhabenträger und muss ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren durchführen. Für Pferde hat die DB Netz AG - in Absprache mit dem Reitverein - eine zusätzliche temporäre Reithalle auf der Ortsseite in Berkersheim errichtet. Dies ist unter stetiger Beteiligung des Reitvereins und des Ortsbeirats 10 erfolgt. Mit Inbetriebnahme der Eisenbahnüberführung (EÜ) Im Wiesengarten steht zukünftig sowohl den Pferden wie auch dem Radverkehr bzw. Anliegerverkehr bis zur Errichtung der geplanten Straßenüberführung beziehungsweise des Fuß - und Radwegübergangs an der S-Bahnstation Berkersheim eine Querungsmöglichkeit zur Verfügung. Für den Zeitraum nach der endgültigen Schließung des Bahnübergangs BÜ 99 und der parallelen Vollsperrung der EÜ Im Wiesengarten steht für den örtlichen Radverkehr vor Ort nur eine temporäre Aufzugsanlage der neuen Behelfsbrücke an der S-Bahnstation Berkersheim zur Verfügung. Weitere temporäre Maßnahmen wurden seitens der DB Netz AG bzw. des Magistrates erfolglos geprüft. Im weiteren Verfahren der Baurechtschaffung prüft der Magistrat auch das Thema der vorgezogenen Realisierung der geplanten FRÜ.
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